Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Natursteinwerk Wilhelm) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten.
Rechtsgrundlage ist die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 in Verbindung mit der Norm EN 301 549.
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
https://www.natursteinwerk-wilhelm.de.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Natursteinwerk Wilhelm
Hochsträß 7
89604 Schwörzkirch
Deutschland
Telefon: +49 (0) 7391 - 8702
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
https://www.natursteinwerk-wilhelm.de/index.php/kontakt
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Es bestehen noch einige wenige Kontrastprobleme auf der Seite. Diese ergeben sich aus der Vielzahl an Farbkonstellationen, wodurch es mitunter komplex ist, barrierefreie Kombinationen für alle Varianten sicherzustellen. Darüber hinaus gibt es noch vereinzelt Fehlermeldungen bei Inhalten, die von externen Redakteuren (z. B. PDFs oder Newsbeiträge) gepflegt werden.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Eine vollständige Anpassung aller Farbkontraste ist mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Aufgrund der Vielzahl möglicher Kombinationen und Seitentypen ist eine umfassende Prüfung und Nachjustierung äußerst komplex sowie sowohl zeit- als auch ressourcenintensiv. Ähnlich verhält es sich bei den verbleibenden Barrieren in PDF-Dokumenten und Newsbeiträgen: Diese müssten jeweils einzeln geprüft und angepasst werden, was angesichts der Menge an Inhalten mit erheblichem Zeitaufwand verbunden ist. In beiden Fällen steht der erforderliche Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen.
Evaluationsmethode
Geprüft wurde die Seite durch Dritte unter Nutzung von pa11y –
https://github.com/pa11y/pa11y
Prüfgrundlage ist folgende Richtlinie:
https://www.w3.org/TR/WCAG21/
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.07.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 31.07.2025 überprüft.